Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG zählt 37 Menschen, die bisher im 2018 in helvetischen Gewässern ertrunken sind. Darunter sind 27 Männer, 6 Frauen und 4 Kinder. 33 der Todesfälle ereigneten sich in offenen Gewässern. Genauer betrachtet verunfallten 14 Menschen in Flüssen/Bächen, 19 in Seen (davon 3 Tauchunfälle). Zwei Fälle ereigneten sich in einem Bad, einer im heimischen Pool und einer in einem Teich. Unter den Opfern waren 12 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Bei dieser Zwischenbilanz handelt es sich wie jedes Jahr um eine Momentaufnahme. Fälle die unklar sind, werden bis zum Jahresende aufgrund vorliegender oder bis dahin neu auftauchender Informationen nachbewertet und fliessen in die finale Statistik ein.
Sichere Bäder – „Hotspot" offene Gewässer
An der Ausgangslage für die Ertrinkungsprävention und die Wasserrettung hat sich nichts geändert: In überwachten Bädern gibt es praktisch keine Vorkommnisse. Dafür stellen die Offenen Gewässer den „Hotspot" dar. „Ein Trend, den wir nun schon seit längerer Zeit verfolgen", so ein besorgter SLRG Geschäftsführer Reto Abächerli. Um dem entgegenzuwirken, sei eine zielgruppengerechte Präventionsarbeit notwendig. Zum einen mit der noch breiteren Bekanntmachung der Baderegeln in der Schweiz, zum anderen mit der gezielten Ansprache derjenigen, die selbst zur Wassersicherheit beitragen oder diese weitervermitteln können. Laut Abächerli zentrale Punkte der Arbeits- und Vorgehensweise der SLRG.
Mit vielfältigen Massnahmen gegen das Ertrinken
Darunter fallen aktuell Massnahmen wie die die Kampagne „Ich trage Verantwortung", die dieses Jahr zusammen mit dem Krankenversicherer Visana lanciert wurde. Im Fokus standen 2018 die ersten beiden Baderegeln „Kinder nur begleitet ans Wasser lassen – Kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen" und „Nie alkoholisiert oder unter Drogen ins Wasser – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen". Mit Blick auf die vorliegende Zwischenbilanz sehr wichtige Botschaften. Insbesondere bei den Unfällen mit Kinderbeteiligung ist die Verantwortung der Erwachsenen in Bezug auf die Aufsicht (analog Baderegel 1) zentral. Die Partnerschaft mit Visana erlaubt der SLRG ein jährliches Lot an Baderegeltafeln in Strassenschildqualität gratis an Gemeinden, Bäder oder wassernahe Institutionen abzugeben. SLRG Freiwillige und Visana-Mitarbeiter setzen dabei ihre Freizeit ein, um die Schilder aufzuhängen oder mögliche Plätze neu zu beschildern - um die Botschaft der sechs lebensrettenden SLRG Baderegeln zu platzieren, wo sie Sinn machen. Immer mit dem Ziel Wasserratten und Badende zu erreichen und zu sensibilisieren. Interessierte dürfen bei der SLRG Bedarf für die Baderegeltafeln anmelden, die nach dem Motto „First come – first served" vergeben werden.
Spezialisierte Präventionsprogramme
Ein weiterer Mosaikstein ist mit Blick auf die Unfallzahlen bei den Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft eine Plakat- und Flyerserie. Diese werden Empfangszentren und Asylkoordinatoren zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen sind in Kooperation mit der Schweizerischen Roten Kreuz, dessen Mitgliedorganisation die SLRG ist, auf der Plattform www.migesplus.ch online bestellbar. Neu seit 2017 ist die Sensibilisierung in der Volksschule. Das Programm „Wassersicherheit macht Schule" wurde auf die Lancierung des Lehrplan 21 realisiert. Die SLRG möchte mit einer eigens entwickelten Unterlagenserie für den Schulunterricht Kinder und Jugendliche bereits früh für die Wassersicherheit gewinnen und die Lehrpersonen bei ihrer Arbeit entlasten – auch für Private erhältlich unter www.schule-slrg.ch, denn Wasserunfallprävention beginnt bereits zu Hause.