Die neue Baderegel für Sicherheit von Kindern

SLRG Sektion Rüti

Endlich! Das Wochenende kündigt sich frühlingshaft an. Ganze Heerscharen werden wohl ins Freie pilgern, um die Wärme zu geniessen. Gerade die vielfältigen Uferzonen im Wasserschloss Schweiz laden Gross und Klein zum Sonntagsspaziergang. Aber aufgepasst: Kinder lieben das Wasser und fühlen sich davon magisch angezogen. Solange sie nicht schwimmen können, müssen sie in dessen Nähe besonders aufmerksam und unbedingt in Griffnähe beaufsichtigt werden. Um dieser wichtigen Präventionsbotschaft noch mehr Ausdruck zu verleihen, hat die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft SLRG die erste Baderegel neu gestaltet.

Die Baderegel lautet neu: «Kinder nur begleitet ans Wasser lassen - kleine Kinder in Griffnähe beaufsichtigen!» Das Bild zeigt ein Kind am Wasser an der Hand einer erwachsenen Person. Die Baderegel verdeutlicht damit, dass es nicht reicht, Kinder (auf Distanz) im Auge zu behalten, um sie vor einem Unfall im Wasser zu schützen. In Notfällen ist es entscheidend, dass man ein Kind «in Griffnähe» - am besten eben an der Hand - hat. Umso mehr als Kinder, die im Wasser in Not geraten, meistens keinen Ton von sich geben. Sie schreien nicht, strampeln nicht. Sie ertrinken lautlos.

 

Wasser ist schön, lebendig und fröhlich – aber eben auch unerbittlich. Kinder müssen in seiner Nähe deshalb ebenso streng beaufsichtigt werden, wie an einer vielbefahrenen Strasse. Entwischen sie kurz den aufmerksamen Blicken ihrer Begleitpersonen, so können Weiher, Seen, Bäche, Schwimmbecken und Biotope schnell lebensgefährlich werden. Die traurige Bilanz: Ertrinken ist die zweithäufigste Unfall-Todesursache bei Kindern in der Schweiz. Ebenso tragisch – und noch häufiger – sind Beinahe- Ertrinkungsfälle, bei denen Kinder zwar gerettet werden konnten, die aber oft schwere geistige und körperliche Behinderungen zur Folge haben.

Die Baderegeln als PDF:

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